Tichy knickt ein – Versuch die VVN-BdA mundtot zu machen gescheitert

9. September 2020

Pressemitteilung vom 9. September 2020

In einer auf ihrer Homepage veröffentlichten Pressemeldung vom 30.6.2020 hatte die VVN-BdA Wuppertal den Oberbürgermeisterkandidaten von CDU und Bündnis90/Die Grünen Uwe Schneidewind aufgefordert „unmissverständlich Position gegen die rechten Ansichten“ des Herrn Tichy zu beziehen. Hintergrund war ein Aufsatz Schneidewinds in einer Publikation in der von Roland Tichy geleiteten „Ludwig-Erhardt-Stiftung“ gewesen.

In diesem Zusammenhang hatte die VVN-BdA auf einen Konflikt zwischen dem CDU-Politiker Friedrich Merz und Tichy Bezug genommen. Merz hatte es 2018 abgelehnt einen von der Stiftung ausgelobten Preis entgegen zu nehmen, offenbar weil ihm die Positionen von Tichy, insbesondere verbreitet durch das Online-Projekt „Tichys Einblick“, zu rechts sind.

Berichtet wurde in der Pressemeldung über eine Aussage von Merz, die u.a. vom Handelsblatt und der Süddeutschen Zeitung kolportiert wurde, nach der Merz „nicht mit dem Vorsitzenden der Stiftung auf einer Bühne auftreten wolle“.

(hier zitiert nach Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/populismus-vorwurf-eklat-in-der-ludwig-erhard-stiftung-friedrich-merz-lehnt-preis-ab/22798842.html?ticket=ST-3629754-5ImTZQv3ejetYsdmF5nD-ap2)

Roland Tichys Einblick GmbH ging daraufhin juristisch gegen die Bundesvereinigung der VVN-BdA vor, die sie für den Text der Wuppertaler Kreisvereinigung presserechtlich verantwortlich machte. Sie erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung nach der unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € oder einer Ordnungshaft von „insgesamt höchstens 2 Jahren“ die Weiterverbreitung dieses Zitates zu unterbleiben habe.

Dieses aggressive, die Pressefreiheit in Frage stellende Verhalten hat nun zu einem krachenden Eigentor geführt. Tichy ließ, nachdem die Bundesvereinigung juristische Gegenpositionen einzunehmen begann, die Einstweilige Verfügung zurücknehmen, vorgeblich um „etwaige Debatten über die lediglich mittelbare Störerschaft ihrer verfassungsfeindlichen Mandantin entbehrlich zu machen.“

Einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den tatsächlichen Inhalt ist Tichy damit aus dem Weg gegangen. Solche juristischen Vorgänge sind teuer, Tichy darf die Kosten des Verfahrens nun tragen und muss außerdem damit leben, dass die Welt wissen darf, dass nicht jedermann mit ihm auf der Bühne stehen mag.